Hoodia: kein Wundermittel zu abnehmen
Was ist Hoodia?
Hoodia Gordonii ist eine stachlige, dem
Kaktus ähnelnde Pflanze mit bitterem Geschmack, deren Blüten einen muffigen Geruch
verbreiten. Schon lange ist sie beim Volk der San dafür bekannt, dass sie den Appetit
zügelt. Die San essen sie daher auf Reisen durch die Kalahari, der Heimat der Hoodia,
als Mittel gegen Hunger. Auch bei Verdauungsstörungen und Infektionen wird die
Pflanze genutzt.
Die hungerstillende Wirkung der Hoodia soll auf den Inhaltsstoff P57
zurückzuführen sein, der aus der Pflanze isoliert werden kann. Dies gelang
erstmals 1977 dem „Council for Scientific and Industrial Research“ (CSIR),
einem Forschungszentrum in Südafrika, das 1996 daraufhin ein Patent für ein
Diätmittel, das auf P57 basiert, anmeldete.
Der Pharmakonzern Pfizer war zunächst an der Produktentwicklung beteiligt, gab
das Patent jedoch an den Lebensmittelkonzern Unilever ab, der 2009 die ersten
Hoodia-Produkte auf den Markt bringen will.
Ab 2003 sind auch die San an der Lizenz beteiligt und erhalten Geld als
Gegenleistung für die Nutzung ihres Wissens und der Hoodia. San-Kommunen
können bei einem Treuhandfond Geld beantragen, das sie für soziale Projekte
nutzen können.
Ist Hoodia die Lösung aller Gewichtsprobleme?
Diese Frage ist eindeutig mit „Nein“ zu beantworten, da die Wirksamkeit von
Diätmitteln auf Hoodia-Basis nicht nachgewiesen werden konnte. Es existieren
keine veröffentlichten Studien, die die appetitzügelnde Wirkung belegen.
Daher sind solche Produkte, laut der deutschen Adipositas-Gesellschaft,
nicht für eine Diät geeignet.
Trotz der Analyse und Identifizierung von P57 in der Pflanze muss der Stoff nicht
zwangsläufig appetitzügelnd wirken. Experimente an Ratten zeigten, dass P57
schnell von der Leber abgebaut wird, weshalb der Effekt nicht nachgewiesen
werden konnte. Vielleicht wird die Verringerung des Appetits auch nur durch den
unangenehmen Geschmack der Hoodia hervorgerufen.
Die Nebenwirkungen der Hoodia-Präparate sind bis heute ungeklärt, da es keine
ausreichenden Studien gibt. Doch schon während der Entwicklung eines
Diätmittels mit Hoodia haben Forscher bei Pfizer erste ungewollte Effekte
bemerkt: so hatten Bestandteile der Pflanze, die schwer von P57 zu trennen sind,
Auswirkungen auf die Leber. Außerdem wird ein Großteil des aufgenommenen P57
wieder ungenutzt ausgeschieden. Die Menge, die nötig wäre, um einen
appetitzügelnden Effekt zu erzielen, ist immens und wird in keinem
erhältlichen Hoodia-Mittel erreicht.
Hoodia der Artenschutz?
Bis heute kann P57 nicht auf synthetischem Weg hergestellt, sondern nur aus der
Hoodia gewonnen werden. Dies hat extreme Folgen für den Hoodia-Bestand. Durch
den großen Boom, den die Hoodia-Produkte erlebt haben, und die stark gewachsene
Nachfrage, haben sich die Hoodia-Bestände drastisch verringert, da besonders
die Wildpflanzen gefragt sind, die angeblich stärker wirken als gezüchtete
Hoodia. Es kam zu vermehrten Wildsammlungen, sodass die Anzahl der Pflanzen
stark dezimiert wurde. Dies ist ein generelles Problem, das alle Wildpflanzen
betrifft, denen eine heilende oder helfende Wirkung nachgesagt wird. Auf Grund
dieser Gefahr der Ausrottung müssen die San schon heute neue Populationen von
Hoodia anpflanzen, doch auch diese brauchen Zeit um zu wachsen.
Finger weg von Hoodia Produkten!
Trotzdem Unilever erst 2009 die ersten Hoodia-Produkte auf den Markt bringen
will, sind im Internet schon viele dubiose Präparate zu finden. Die Angebote
übersteigen bei weitem die Zahl der Hoodia-Pflanzen, sodass stets kritisch
betrachtet werden sollte, ob das angepriesene Wundermittel überhaupt die
versprochenen Bestandteile enthält.
In Deutschland sind Hoodia Präparate weder als Medikamente noch als
Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Es sind spezielle Aus- und
Einfuhrgenehmigungen für das Herkunftsland und Deutschland nötig, um
Hoodia-Produkte legal vertreiben und erwerben zu können. Selbst der Handel im
Inland ohne Genehmigungen ist illegal. Dies gilt auch für den Kauf über das
Internet. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften können Bußgelder und
Strafverfahren (sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer) folgen. Die
Wirkung der Präparate ist ungewiss und die Nebenwirkungen sind ungeklärt. Das
Risiko übersteigt daher bei weitem den (angeblichen) Nutzen!
